§57a Pickerl

Kann ich meine §57a-Überprüfung bzw. mein Pickerl bei euch durchführen lassen?

Ja natürlich, wir haben die Befähigung für die §57a Überprüfungen im PKW Bereich bis 3,5t und kleine Anhänger. 

Intervalle der Pickerl-Überprüfung:
In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.

Ansprechpartner
Manuel Weitmann
Geschäftsführung, Verkauf, Marketing & IT
07475 535 20-82m.weitmann@autohaus-weitmann.atChat starten